Gesetzliche Altersrente

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die häufigste Form der gesetzlichen Rente in Deutschland. Sie wird ohne Abschläge gezahlt, sobald Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht und die fünfjährige Mindestversicherungszeit erfüllt haben.

Was ist die Regelaltersrente?

Die Regelaltersrente ist die klassische Form der gesetzlichen Altersrente und für die meisten Menschen in Deutschland die Grundlage der Alterssicherung im Ruhestand. Sie wird ohne Abschläge ausgezahlt, sobald Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Voraussetzung ist die sogenannte allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren.

Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt sie bei vollen 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gilt eine niedrigere Grenze – etwa 66 Jahre und 4 Monate für den Jahrgang 1960, jeweils Stichtagsregelungen.

Anders als bei der vorzeitigen Altersrente entstehen bei pünktlichem Eintritt keine finanziellen Abschläge. Wer länger arbeitet als bis zur Regelaltersgrenze, erhält sogar Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat des späteren Renteneintritts. Seit 2023 dürfen Sie zudem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Voraussetzungen

Um eine Regelaltersrente zu beziehen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 sind das 67 Jahre. Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen mit Werten zwischen 65 und 66 Jahren.
  • Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Sie müssen mindestens 60 Monate (5 Jahre) Versicherungszeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch Kindererziehungszeiten und Anrechnungszeiten zählen dazu.
  • Wirksamer Rentenantrag. Die Rente wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie aktiv beantragen, idealerweise drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.
  • Keine Aufgabe der Beschäftigung erforderlich. Seit 2023 dürfen Sie unbegrenzt weiterarbeiten und gleichzeitig die volle Rente beziehen.

Höhe der Rente

Die Höhe Ihrer Regelaltersrente berechnet sich nach der gesetzlichen Rentenformel:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Entgeltpunkte: Sie erhalten für jedes Jahr Durchschnittsverdienst genau einen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient als der Durchschnitt aller Versicherten, sammelt entsprechend mehr Punkte.

Zugangsfaktor: Bei pünktlichem Rentenbeginn liegt er bei 1,0. Bei späterem Eintritt steigt er um 0,005 pro Monat (= 0,5 % Zuschlag).

Rentenartfaktor: Für die Altersrente immer 1,0.

Aktueller Rentenwert: Der Wert eines Entgeltpunktes – wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Er liegt 2026 bei rund 40 Euro (Werte West/Ost wurden 2024 angeglichen).

Beispielrechnung

Herr Müller, Jahrgang 1962, hat 45 Jahre lang mit Durchschnittsverdienst gearbeitet. Er sammelt damit 45 Entgeltpunkte. Bei pünktlichem Renteneintritt ergibt sich:

45 EP × 1,0 × 1,0 × 40 € = 1.800 € Bruttorente pro Monat

Hinweis: Der tatsächliche aktuelle Rentenwert wird jährlich neu festgelegt. Werte hier vereinfacht und gerundet.

Antragstellung

Die Regelaltersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen einen Antrag stellen – idealerweise drei Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn.

1

Vorbereitung

Versicherungsverlauf prüfen und ggf. eine Kontenklärung beantragen, um Lücken zu schließen.

2

Antragstellung

Antrag online über die Deutsche Rentenversicherung stellen oder per Formular V0100 einreichen.

3

Bescheid & Auszahlung

Sie erhalten den Rentenbescheid und ab dem ersten Monat die Auszahlung auf Ihr Konto.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Versicherungsverlauf
  • Krankenkassenbescheinigung

Häufige Fragen zur Regelaltersrente

Sie erhalten Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat, das entspricht 6 Prozent pro Jahr – und das lebenslang. Wer drei Jahre länger arbeitet, hat dauerhaft 18 Prozent mehr Rente. Zusätzlich sammeln Sie durch fortgeführte Beiträge weitere Entgeltpunkte, die die Rente nochmals erhöhen.
Ja, seit Januar 2023 ist der Hinzuverdienst zur Regelaltersrente unbegrenzt. Die Rente wird unabhängig von Ihrem zusätzlichen Einkommen voll ausgezahlt. Ihr Hinzuverdienst ist allerdings einkommensteuerpflichtig und kann Ihre Steuerlast spürbar erhöhen.
Ja. Renten unterliegen seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts ab und liegt für Neurentner 2026 bei 84 Prozent. Bis 2058 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Wie viel Sie tatsächlich ans Finanzamt zahlen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, Grundfreibetrag und weiteren Einkünften ab.
Ohne die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren besteht kein Anspruch auf die Regelaltersrente. In vielen Fällen lassen sich allerdings freiwillige Beiträge nachzahlen oder Zeiten der Kindererziehung sowie Pflege anrechnen. Eine individuelle Prüfung beim Versicherungsverlauf ist hier sehr zu empfehlen.
Häufig ja, sofern Ihre Lebenserwartung passt. Der Zuschlag von 6 Prozent pro Aufschubjahr ist deutlich höher als typische Renditen sicherer Geldanlagen. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass die zusätzlichen Rentenjahre weniger werden – ein individueller Vergleich Ihrer Lebenssituation ist sinnvoll.

Wichtig zu wissen

  • Antrag rechtzeitig stellen. Die Rente kommt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag idealerweise drei Monate vor Rentenbeginn.
  • Versicherungsverlauf prüfen. Lassen Sie spätestens fünf Jahre vor Rentenbeginn eine Kontenklärung vornehmen, um Lücken zu schließen.
  • Hinzuverdienst ist seit 2023 unbegrenzt. Sie dürfen unbegrenzt zur Regelaltersrente dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
  • Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Sie sind als Rentner günstiger krankenversichert, sofern Sie die 9/10-Regelung erfüllen (in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert).
  • Individuelle Beratung empfehlenswert. Jede Erwerbsbiografie ist anders. Eine persönliche Beratung deckt häufig Optimierungspotenziale auf.

Verwandte Rentenarten

Sie haben Fragen zur Regelaltersrente?

Unsere unabhängigen Berater nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Mo – Fr 8 – 18 Uhr · Kostenlose Hotline