Staatlich geförderte Privatrente

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung durch Zulagen und Steuervorteile. Sie wurde 2002 eingeführt, um die abgesenkten gesetzlichen Renten teilweise auszugleichen – und ist besonders für Familien interessant.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Sie auf drei Wegen: durch direkte Zulagen, durch einen möglichen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung und – speziell für junge Sparer – durch einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus.

Förderungsberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten und Empfänger bestimmter Lohnersatzleistungen. Mittelbar berechtigt sind Ehepartner, deren Partner unmittelbar förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag besitzt.

Für die volle Förderung müssen Sie jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – einschließlich der staatlichen Zulagen. Mindestbeitrag: 60 Euro pro Jahr (Sockelbetrag). In der Auszahlungsphase ist die Rente voll steuerpflichtig.

Voraussetzungen

Um die volle Förderung der Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Förderberechtigt: Unmittelbar: Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten, ALG-I- und Krankengeldempfänger. Mittelbar: Ehepartner unmittelbar Berechtigter.
  • Wohnsitz im EWR: Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
  • Zertifizierter Vertrag: Nur staatlich zertifizierte Verträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) sind förderfähig.
  • 4 % Eigenbeitrag: Für die volle Zulage müssen Eigenbeitrag und Zulage zusammen 4 % des Vorjahres-Bruttos ausmachen, mindestens 60 € jährlich (Sockelbetrag).

Höhe der Rente

Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus mehreren Bausteinen, die sich teils kombinieren lassen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Ihrer Lebenssituation – insbesondere von Kinderzahl und Einkommen – ab.

Förderung = Grundzulage + Kinderzulagen + ggf. Sonderausgabenabzug

Grundzulage: 175 € pro Jahr – für jeden förderberechtigten Vertragsinhaber.

Kinderzulage: 300 € pro Jahr und Kind (Geburtsjahr ab 2008), 185 € für früher geborene Kinder. Vorausgesetzt, das Kind ist kindergeldberechtigt.

Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.

Sonderausgabenabzug: Bis zu 2.100 € jährlich (bei Ehepaaren ggf. doppelt) absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Zulage oder Steuerabzug).

Beispielrechnung

Familie Schulz, zwei Kinder (geboren 2010 und 2014), Bruttoeinkommen 45.000 €. Mindesteigenbeitrag: 4 % × 45.000 € = 1.800 € minus 175 € Grundzulage minus 2 × 300 € Kinderzulage = 725 € Eigenbeitrag. Dafür gibt es 775 € Zulage pro Jahr – eine staatliche Förderung von über 50 % des Eigenbeitrags.

Antragstellung

Einen Riester-Vertrag schließen Sie direkt bei einem zertifizierten Anbieter – etwa einer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Den Antrag auf Zulage stellen Sie nicht selbst, sondern über Ihren Anbieter.

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Anbieter wählen

Vergleichen Sie Kosten und Vertragsbedingungen unterschiedlicher Anbieter – Riester gibt es als Versicherung, Banksparplan oder Fondsprodukt.

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Vertrag abschließen

Ihr Anbieter beantragt die staatlichen Zulagen direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

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Dauerzulageantrag

Setzen Sie diesen einmal – dann werden Ihre Zulagen automatisch jedes Jahr beantragt, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer (auch für Kinder)
  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Bankverbindung

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Besonders für Familien mit Kindern und für Geringverdiener, weil die Kinderzulage und die Grundzulage einen hohen Anteil am Sparbeitrag ausmachen können. Auch Beamte profitieren häufig. Für kinderlose Gutverdiener ist die Förderquote relativ niedrig – hier kommen oft Alternativen in Frage.
Vollständig nachgelagert: Sowohl die geförderten Beiträge als auch die Zulagen und Erträge werden in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Das relativiert die Förderung teilweise.
Ja, technisch schon – aber dann müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen. Das bezeichnet man als „förderschädliche Verwendung". In den meisten Fällen ist eine Beitragsfreistellung die bessere Option.
Eine Sonderform, mit der Sie das angesparte Kapital für den Erwerb oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums verwenden können – auch in der Ansparphase. Im Alter wird der entnommene Betrag steuerlich nachgelagert wie eine fiktive Rente behandelt.
Bei Tod in der Ansparphase kann der Ehepartner das Kapital steuerneutral in seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Andere Erben erhalten zwar das Kapital, müssen aber alle Förderungen zurückzahlen.

Wichtig zu wissen

  • Volle nachgelagerte Besteuerung. Die Auszahlung ist vollständig steuerpflichtig.
  • Geringe Flexibilität. Maximal 30 % als Einmalauszahlung, der Rest als lebenslange Rente.
  • Kosten beachten. Die Verwaltungskosten unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern.
  • Dauerzulageantrag stellen. Einmaliger Schritt, der die jährliche Zulage automatisch sichert.
  • Vergleich zur freien Vorsorge. Bei kinderlosen Gutverdienern ist ein ETF-Sparplan oft attraktiver.

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